SPD gegen beschämende Selbstbedienung von CDU, Grünen und Linken für ehrenamtliche Kommunalpolitiker

SPD gegen beschämende Selbstbedienung von CDU, Grünen und Linken für ehrenamtliche Kommunalpolitiker
Eine denkwürdige Friedberger Stadtverordnetenversammlung am 27. September mit erneuter „Koalition“ von CDU, Grünen und Linken zur Durchsetzung einer möglichst ertragreichen Entschädigungssatzung für ehrenamtlich politisch Tätige! Haben gerade CDU und Linke, ob in Friedberg, im Land oder im Bund, große ideologische Distanz und wechselseitige Berührungsprobleme, aber wenn es um die Verteilung von Ämtern und Pfründen in Friedberg geht, kommen sich beide Parteien und auch die Orts-Grünen immer wieder ohne Skrupel nahe.
Das war so nach der Kommunalwahl 2016 mit der unnötigen, aber kostenträchtigen Erweiterung des Magistrats (mit 13 Mitgliedern – 2 Hauptamtlichen, 11 Ehrenamtlichen – nirgendwo im Kreis haben Magistrate diesen Umfang!), damit die Grünen einen zweiten und die Linken einen Sitz bekommen konnten, und später auch bei der Besetzung der entsprechend erweiterten Stadtwerke-Betriebskommission. – Und am letzten Donnerstag das gleiche Schauspiel zwischen der „Interessengemeinschaft“ Schwarz-Grün-Dunkelrot bei der gravierenden Ausweitung der Entschädigungsregelung für ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu Lasten der Stadt!
Was war der Hintergrund? Bürgermeister Antkowiak entwarf einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Entschädigungssatzung, die ohne vorher übliches Magistratsvotum (!) den Stadtverordneten direkt zugeleitet wurde, um sie kurzfristig in der Stadtverordnetenversammlung am 27.9. genehmigen zu lassen. Wie die WZ am 21.9. berichtete, wurde der Vorschlag von Dirk Antkowiak (CDU) zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1200 € für die Entschädigung des Verdienstausfalls von einer Mehrheit im Magistrat, darunter einem Stadtrat seiner eigenen Partei, ausgebremst und der Höchstbetrag auf 250 € nach unten korrigiert (zum Vergleich: die „Obergrenze“ liegt in Bad Nauheim und Butzbach bei 200 € monatlich und in der Großstadt Frankfurt bei 270 € !). „Warum überhaupt 1200 € und damit das 6fache von Butzbach und Bad Nauheim und das fast Vierfache von Frankfurt? Eine nachvollziehbare Begründung unterblieb, Vermutungen wegen eines davon Begünstigten aber standen im Raum!“, so Rack.
Diesen Änderungsvorschlag diskutierte der Haupt- und Finanzausschuss kontrovers – mit Vehemenz und zum Teil abstrusen Argumenten („Diskriminierung“) und unwahren Behauptungen seitens der o.g. „Interessengemeinschaft“. So erklärte ein Vertreter der CDU-Fraktion wiederholt wahrheitswidrig, trotz Belehrung seitens der „Stadtspitze“, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund in seiner Mustersatzung gar eine monatliche Obergrenze von 1500 € vorschlägt.
Vertreter der SPD, UWG und FDP hingegen verwiesen auf den Charakter politisch ehrenamtlicher Tätigkeit, für die es ohnehin Aufwandsentschädigung gibt (26 € pro Sitzung und je nach Funktion noch eine spezielle Entschädigung, so für Magistratsmitglieder von pauschal 167 € pro Monat). Andere ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Organisationen wären dankbar, würden sie ebenso großzügig für ihren gesellschaftlich wichtigen Einsatz alimentiert, wie dies von CDU, Grünen und Linken nun in eigener Sache beschlossen wurde. Der Antrag der „Interessengemeinschaft“ dann auf einen Höchstbetrag von 600 € wurde zwar mehrheitlich beschlossen, aber die geänderte Vorlage erhielt letztlich keine Zustimmung, so dass die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden hatte.
Wie sich dann aus einer kurzfristigen Anfrage der SPD-Fraktion ergab, sind die jährlichen Kosten für Verdienstausfallentschädigung seit 2016 deutlich gestiegen und haben im Jahr 2018 bis August bereits fast den Wert des gesamten Jahres 2017 (12.300 €) erreicht! Hieraus wurde geschlossen, dass infolge der seit Frühjahr 2018 von Bürgermeister Antkowiak verfügten Beauftragung eines ehrenamtlichen Stadtrats mit dem Dezernat Kindertagesstätten wohl erhebliche Kosten für Verdienstausfallentschädigung angefallen sind. – In der Stadtverordnetenversammlung am 27.9. beantragte die CDU-Fraktion dann erneut eine Anhebung des Höchstsatzes, nun auf 400 €/mtl. Tage zuvor wurde dem SPD-Fraktionsvorsitzender seitens eines CDU-Vertreters eine „Obergrenze“ von 500 €/mtl. vorgeschlagen. Dies wurde aber von der SPD-Fraktion abgelehnt, da der im Magistrat geänderte Höchstbetrag (250 €/mtl.) von der SPD mit Blick auf die Nachbarkommunen und zudem Frankfurt als ausreichend angesehen wurde.
Der Sitzungsverlauf kam dann dem Verhandeln in einem Bazar nahe und nahm nur noch peinliche Züge an: die CDU schlug 400 €/Mtl. vor (nach 1200 € durch den Bürgermeister selbst in der ersten Vorlage, dann im Haupt- und Finanzausschuss 600 €, gegenüber dem SPD-Fraktionsvorsitzenden 500 €, um am 27.9 auf 400 € herunterzugehen. FDP und SPD hingegen hielten sich, wie schon in der Ausschuss-Sitzung, an die vom Magistrat geänderte monatliche Begrenzung von 250 €. Die Tür zu höherer Begehrlichkeit stieß dann der Vertreter der Linken auf, der nicht nur 1200 € monatlich als Höchstgrenze beantragte, sondern auch den Stundensatz für Verdienstausfall von 40 auf 60 € erhöht haben wollte. Dem sprangen die Grünen bei und letztlich auch die CDU-Fraktion, die ihren eigenen 400 €-Antrag, offenbar aus nützlicher Gelegenheit zu einer höheren Entschädigungssumme zu kommen, einfach fallen ließ! „Dies ist ein beschämend-peinliches Verhalten der CDU angesichts dieses Miteinanders mit den ansonsten als „Ideologiefeinde“ behandelten Linken“, führt Rack aus.
Nur als Modellrechnung für die monatliche Kostenperspektive des jetzt beschlossenen Höchstsatzes hier am Beispiel eines ehrenamtlichen, selbstständigen Magistratsmitglieds: bis zu 1200 €/mtl. als Verdienstausfallentschädigung, zusätzlich 167 € pauschale Aufwandsentschädigung für die Zugehörigkeit zum Stadtrat und ebenso zusätzlich diverse Sitzungsgelder (jeweils 26 € pro Sitzung) für Sitzungsteilnahmen in Magistrat, Ausschüssen, Ortsbeiräten. Kurzum: da kommt eine Nebeneinnahme von rund 1500 € pro Monat zusammen, die mit Fug und Recht als zweites Einkommen eines Ehrenamtlichen aus städtischen Mitteln bezeichnet werden kann.
Und wenn irgendwann noch Kultur-, Sport- und andere Dezernenten vom Bürgermeister eingesetzt werden, die u.U. auch Verdienstausfall geltend machen, werden die Entschädigungskosten weiter zu Lasten der Stadt anwachsen. „Die Stadt aber ist keine Pfründe – ehrenamtliche Tätigkeit für die Stadt darf nicht den Beigeschmack einer Selbstbedienung erhalten. Dies wäre auch für die Öffentlichkeit schwer erträglich. Mit dieser Höchstgrenzen-Regelung aber entfernt sich die „Interessengemeinschaft“ aus CDU, Grünen und Linken von den Wahlbürgern!“
Deshalb die Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden: Bürgermeister Antkowiak soll das von ihm während der Vakanz der Stelle des Ersten Stadtrats/der Ersten Stadträtin installierte dritte Dezernat mit quasi hauptamtlichen Funktionen und damit verbundenen Entschädigungskosten möglichst umgehend wieder abschaffen! Gemäß seiner Befugnis zur Dezernatsverteilung soll die Leitung der Kindertagesstättenverwaltung wieder allein den beiden Hauptamtlichen zugeordnet werden.