SPD für Rückerstattung von Kita-Gebühren

Marion Götz
Fraktionsvorsitzende Marion Götz

Nichts anderes als Populismus in Vorwahlkampfzeiten kennzeichnet leider die jüngste Presseverlautbarung der Friedberger Grünen. Wider besseres Sachwissen und entgegen dem einstimmigen Votum des Haupt- und Finanzausschusses – übrigens mit den Stimmen der beiden Grünen-Vertreter in diesem Gremium – fordern die Grünen die Verteilung von Geldgeschenken aus Finanzmitteln, die die Stadt nicht besitzt.

Die SPD-Fraktion hatte sowohl in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig zugestimmt, durch eine Satzungsänderung die rechtliche Voraussetzung für eine Rückerstattung von Kita-Gebühren erstmalig zu schaffen, als auch in den nachfolgenden Gremiensitzungen zusammen mit allen Fraktionen konstruktiv und sachorientiert an der Ausgestaltung der konkreten Umsetzung gearbeitet.

Auch in Zeiten des Vorwahlkampfes sollte es jedoch politischen Parteien und Fraktionen wie den Grünen möglich sein, eine Faktenlage (an)zuerkennen, wenn sie unübersehbar vor ihnen liegt. Auch wenn das Ergebnis vielleicht persönlich nicht gefällt oder die sachgerechte Erarbeitung und Vermittlung an einzelne Betroffene mit ein wenig Mühe verbunden sein mag. Da ist es natürlich schöner und angenehmer, auf Kosten Dritter Geschenke zu verteilen, um sich beliebt zu machen – statt die notwendige Kärrnerarbeit zu leisten, die Kommunalpolitik nun einmal zuweilen ausmacht.
 

Und hier sind die Fakten:

1.Die Verpflegungskosten für die Streiktage werden in Friedberg allen betroffenen Eltern in vollem Umfang zurückerstattet.

2.Die Betreuungsgebühr hingegen dient – anders als das Verpflegungsentgelt – nicht zur Finanzierung einer bestimmten Leistung wie z.B. ein Mittagessen, sondern allgemein zur Finanzierung der Sachkosten und Personalkosten der Kindertagesstätten. Die von den Eltern gezahlten Gebühren decken dabei insgesamt 23 % der Gesamtkosten ab; den „Löwenanteil“ finanziert die Stadt, d.h. alle Steuerzahler (50 %), und das Land (27 %).

3.Die Sachkosten (Gebäude, Abschreibungen usw.) und die meisten Personalkosten (Erzieherinnen und Kita-Leitungen, die nicht gestreikt haben, Kita-Verwaltung, Personalverwaltung usw.) sind auch während der Streiktage weiterhin in voller Höhe angefallen und waren somit zu finanzieren. Hierfür wurde ein wesentlicher Teil der Elterngebühren – ebenso wie die Beiträge von Stadt und Land – in Anspruch genommen. Dieser Teil der Elternentgelte ist somit bereits verausgabt, abgeflossen und nicht mehr im Besitz der Stadt. Was die Stadt nicht besitzt, kann sie auch an niemanden mehr ausschütten.

4.Allein die Personalkosten der Erzieherinnen, die sich an dem Streik beteiligt haben, wurden eingespart. Von diesen eingesparten Kosten haben die Eltern 23 % finanziert (siehe 2.), 50 % die Stadt aus allgemeinen Steuermitteln und 27 % das Land. Somit kann auch nur der Anteil an die Eltern zurückerstattet werden, den sie eingebracht haben – 23 %. Die übrigen Anteile gehören allen Steuerzahlern der Stadt und dem Land Hessen.

 
Dass nun die Grünen Geldmittel, die verbraucht und somit abgeflossen sind, oder Finanzmittel, die unbeteiligten Dritten gehören, ohne einen sachlichen Grund an eine kleine Empfängergruppe ausschütten möchten, die nichts zu diesem Teil der Finanzmittel beigetragen hat, ist leider rational nicht nachvollziehbar. Dies völlig unabhängig davon, wie sehr diese Teilgruppe der streikbetroffenen Eltern auch von allen anderen Fraktionen wertgeschätzt und ernstgenommen wird. Wie ernst, wird u.a. an Folgendem deutlich:

 
Entgegen dem Eindruck, den die Grünen in ihrer Rätsel aufgebenden Pressemitteilung erwecken wollen, sind streikbetroffene Eltern in Friedberg mit der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gleich vierfach gut bedient:

  • Viele Kommunen landauf landab zahlen trotz 4 Wochen Streik überhaupt keine Betreuungsgebühr zurück – Friedberg zahlt freiwillig.
  • Einige Kommunen erstatten zwar einen Teilbetrag, aber erst ab dem 6. oder 11. Streik-Tag – Friedberg schon ab dem 1. Tag.
  • Weitere Kommunen ziehen die erheblichen streikbedingten Zusatzaufwendungen (Streikmanagement durch Verwaltung und Kitas) von der Erstattungsmasse ab – Friedberg zieht nichts ab.
  • Noch andere Kommunen ziehen zusätzlich den hohen Verwaltungsaufwand für die Gebührenerstattung an die Eltern von der Erstattungsmasse ab – Friedberg verzichtet auch hierauf.

     
    Dass nicht jede Kommune im Land Hessen vor der Ausschüttung ihrer Finanzmittel alle sachlich gebotenen und differenzierten Prüfungen vornimmt, wie dies z.B. in Friedberg im HuF-Ausschuss fraktionsübergreifend der Fall war, ist bedauerlich, kann jedoch kein Maßstab für das Handeln der Kreisstadt sein. Die Mitglieder städtischer Gremien sind Treuhänder öffentlicher Mittel. Sie sind nicht nur einer Teilgruppe, sondern der gesamten Bevölkerung verpflichtet. Sie tragen Verantwortung für die sachgerechte Verwendung der städtischen Finanzmittel im Sinne aller Bürgerinnen und Bürgern. Daher ist es sehr bedauerlich, dass die Grünen auch in ihrer Pressemitteilung die entscheidende Antwort schuldig bleiben: Warum Mieter, Grundbesitzer, Vereinsmitglieder, Museumsbesucher, (Früh-)Schwimmer, Nutzer von Sportplätzen, Schüler der Musikschule, Straßenanlieger u.v.m., die allesamt in jüngerer Zeit zu tw. schmerzhaften Einschnitten oder Mehrkosten gezwungen waren, dafür aufkommen sollen, dass die Grünen ohne sachlichen Grund und noch über das oben bereits Dargestellte hinaus Geldgeschenke aus einem leeren Topf verteilen möchten.

    Völlig zu Recht hatte nebenbei zum damaligen Zeitpunkt Bürgermeister Keller darauf verwiesen, dass eine Rückerstattung der Elterngebühren ohne Satzungsänderung unzulässig ist. Damit befand er sich in hundertprozentiger Übereinstimmung mit der existierenden Rechtslage und den gleichlautenden Positionen aller Kommunalen Spitzenverbände. Jedoch um hier nun gerade zugunsten der betroffenen Eltern die Wege zu ebnen, hatte daraufhin die SPD-Fraktion zusammen mit allen weiteren Fraktionen im Stadtparlament auf Antrag der Grünen beschlossen, die für eine Rückerstattung notwendige Satzungsänderung auf den Weg zu bringen.

    Dass es selbst einem Grünen-Juristen neuerdings schwer fallen soll, die dann gefundene klare Regelung nachzuvollziehen, erstaunt die SPD-Fraktion. Mehrere parteipolitisch ungebundene Nicht-Juristen außerhalb der SPD hatten keine derartigen Verständnisprobleme. Hier wäre für den grünen Stadtrat evtl. auch der Besuch der einschlägigen Ausschusssitzung oder die Lektüre seiner Heimatzeitung hilfreich gewesen. Dort wurde der Sachverhalt für jeden verständlich eingehend erläutert. Man muss sich natürlich auf mühevolle Fakten auch innerlich einlassen können und sie verstehen wollen. Die Grünen-Vertreter im Haupt- und Finanzausschuss wussten es besser. Ihre Fraktion sollte auf sie hören.

  • Lesen Sie den dazugehörigen Antrag…
  • Übersicht weiterer Anträge der SPD-Fraktion…