Bei allem Verständnis für die Profilierungsgelüste des CDU-Vorsitzenden Dr. Hoffmann und dessen verzweifelter Suche nach einem für ihn erfassbaren Thema, an dem er sich abarbeiten kann und mit Hilfe dessen er sich zu Lasten der rot/grünen Koalition ins Gespräch zu bringen versucht, so die Fraktionsvorsitzenden Marion Götz (SPD) und Horst Weitzel (Grüne): Die rot/grüne Koalition sowie der Magistrat mit Bürgermeister Keller an der Spitze haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten zusammen mit den Baufachleuten Pfeifhofer und Ewald aus den Reihen des Schwimmbadfördervereins und anderen an der Sache orientierten Akteuren nachweislich intensivst darum bemüht, alle klärungsbedürftigen Fragen zu beantworten bzw., soweit erforderlich, beantworten zu lassen, um eine verantwortbare Entscheidung zugunsten der Instandsetzung des geleerten Schwimmbeckens trotz seiner Standunsicherheit in diesem Zustand treffen zu können.
SPD-Pressesprecher Michael Klaus: Namentlich der Fraktionsvorsitzenden der SPD, Marion Götz, wurde von Seiten des Ersten Stadtrats Peter Ziebarth (CDU) schriftlich gedankt für die Kooperation im Sinne der Sache.
Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Olaf Beisel hat das Engagement von Frau Götz zugunsten des Schwimmbades und als Mitrepräsentantin der rot/grünen Koalition hervorgehoben, indem er ihr erst vor wenigen Tagen schrieb: ich danke für Ihr (Frau Götz) Engagement in Sachen Schwimmbad Ockstadt.
Wahrscheinlich hat Dr. Hoffmann diese mail seines eigenen CDU-Fraktionsvorsitzenden nicht zur Kenntnis erhalten – dies im Gegensatz zu anderen Kommunalpolitikern auch anderer Parteien wie UWG und FDP, weil er nicht zum Kreis der Sachkundigen und Entscheidungsträger innerhalb der CDU gehört, was in Ansehung seiner Entgleisungen in der Presse vom 21.04.2012 nur allzu verständlich wäre, so Klaus.
Michael Klaus weiter: Die Behauptung, Rot/Grün hätte zum Todesstoß für das Schwimmbad Ockstadt angesetzt, ist mithin eine freie Erfindung des Dr. Hoffmann und durch seine eigenen Parteifreunde öffentlichkeitswirksam Lügen gestraft.
Weiterhin hatte der Erste Stadtrat Peter Ziebarth in der Presse am 20.04.2012 dargelegt, dass die vom Förderverein vermittelte Versicherung zwar die zivilrechtlichen Fragen abdecke, nicht aber die strafrechtliche Verantwortung der Entscheidungsträger.
Damit sind gemeint der Bürgermeister, der Erste Stadtrat und die ehrenamtlichen Stadträte aller Fraktionen. Deshalb müsse im Ergebnis von einer Öffnung des Badebetriebes für dieses Jahr abgesehen werden.
Eine solcherart begründete Entscheidung kann man nicht vom Tisch wischen mit der unverschämten Einlassung des Dr. Hoffmann, man hätte sich nicht entblödet, sich hinter einer vorgeblichen persönlichen, strafrechtlichen Verantwortung zu verstecken, so die Fraktionsvorsitzenden Götz und Weitzel.
Dass Dr. Hoffmann dann auch noch meint, das Argument sei nur vorgeschoben, hätten doch alle Sachverständigen beteuert, dass eine Einsturzgefahr im befüllten Zustand des Beckens ausgeschlossen werden könne, zeigt, dass er offenbar den Sachverhalt überhaupt nicht erfasst hat, geht es doch vorliegend schon seit Monaten allein um die Gefahren im unbefüllten Zustand des Beckens.
Es ist davon auszugehen, dass der Magistrat sich vor seiner Entscheidung hat intensiv rechtlich beraten lassen mit dem Ergebnis, dass eine solche Verantwortung besteht für die Schäden, die an Leib und Leben im leeren Zustand des Beckens bei Vornahme von Arbeiten wegen der Einsturzgefahr entstehen können.
Diesen Rechtsrat auf Empfehlung von Dr. Hoffmann zu ignorieren, weil offensichtlich mit aller Gewalt und koste es, was es wolle, der Betrieb aufgenommen werden soll trotz dieser Gefährdung von Leib und Leben bei Vornahme der Reparaturarbeiten, wäre verantwortungslos, so Klaus, selbst Jurist.
Götz und Weitzel fragen: Was ist dies überhaupt für ein Gebaren seinen Mitmenschen gegenüber, sie mögen gefälligst ihre strafrechtliche Verantwortung ignorieren und im Zweifel natürlich trotzdem dafür gerade stehen , damit das Bad geleert, repariert und wieder befüllt werden kann?
Klaus: Jedem ist klar, wenn er mit seinem wissentlich verkehrsunsicheren Kraftfahrzeug unterwegs ist, dass bei einem Unfall der Pflichtversicherer die materiellen Schäden des Opfers ausgleicht. So wäre es auch hier. Das Strafverfahren kommt danach, hierfür gibt es keine Versicherung. Und wenn wissentlich eine Gefährdung herbeigeführt oder zugelassen wird und noch dazu durch Amtsträger, kann dies besonders teuer und empfindlich sein. Dass dies dem Juristen der Frau Meisinger nicht klar sein soll, verblüfft allerdings.
Im Ergebnis ist die Entscheidung des Magistrats mit dem gebotenen Respekt vor seiner Verantwortung zu akzeptieren, während die unqualifizierten Angriffe auf Rot/Grün nur auf den Veranlasser in entlarvender Weise zurückfallen.
Unabhängig hiervon beabsichtigt die rot/grüne Koalition grundsätzlich, das Ockstädter Schwimmbad zu sichern und ggf. fortzuentwickeln. Wie bekannt, hatte Bürgermeister Keller in der letzten Stadtverordnetensitzung dargelegt, dass eine Begutachtung des Schwimmbades in seiner Gesamtheit durchgeführt wird. Dieses Gutachten wurde für etwa Juni angekündigt. Fragen nach künftigen Betreibermodellen werden sich stellen. Auch Fragen, wie technisch und finanziell sinnvoll der künftige Schwimmbadbetrieb aussehen und gesichert werden kann, sind zu beantworten. Die Bemühungen von Rot/Grün für den Erhalt des Schwimmbades wird auch die CDU oder Teile davon nicht verhindern können, so Götz und Weitzel abschließend.