In einer Pressemitteilung hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen am Wochenende seine Einschätzungen zu verschiedenen haushaltsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der bevorstehenden Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2011 mitgeteilt. Er erklärte, es stehe nach wie vor der Vorwurf im Raum, dass die Verpflichtungsermächtigung für die Kita Ossenheim nicht den Anforderungen der GemHVO entspricht. Er teilte darüber hinaus mit, § 12 GemHVO erfordere, die Aufhebung des Sperrvermerks für die Kita von der Haushaltslage im Mai 2011 abhängig zu machen. Zitat: Ein Verfahren, das nicht anders möglich ist und für jedes Projekt gilt, das im Haushalt steht. Im Übrigen müsse man auf der Vorlage einer konkreten Planung für die Kita Ossenheim bestehen, da sonst der Haushalt insgesamt rechtlich angreifbar wird, so der Vorsitzende der Grünen-Fraktion.
Eine aktuelle Anfrage der SPD-Fraktionsvorsitzenden Marion Götz bei der Kommunalaufsicht hat demgegenüber nun auch schriftlich bestätigt: die Rechtsauffassung der SPD in der letzten Stadtverordnetensitzung zu den Voraussetzungen für die Aufhebung des Sperrvermerks der Kita Ossenheim war vollumfänglich zutreffend, teilt Pressesprecher Michael Klaus mit.
Zur notwendigen Vorlage einer konkreten Planung für die Kita gemäß § 12 GemHVO vom Grünen-Fraktionsvorsitzenden am Wochenende gleich mehrfach in seiner Pressemitteilung eingefordert bestätigte die Kommunalaufsicht Götz, dass diese Voraussetzung auch noch nachträglich erfüllt werden kann. So genügt es nach Mitteilung der Kommunalaufsicht, wenn die endgültigen Kostenberechnungen und Folgekostenschätzungen zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inangriffnahme der Maßnahme vorliegen und sich zeigt, dass die Mittel bzw. die Verpflichtungsermächtigungen in ausreichender Höhe veranschlagt wurden. Damit seien die haushaltsrechtlichen Vorgaben erfüllt, so die Aufsichtsbehörde. Und selbst wenn sich dann zeigen sollte, dass die veranschlagten Mittel nicht ausreichten, sei dies unproblematisch, da die Stadtverordnetenversammlung auch noch im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen könne, teilt die Behörde mit.
Zusätzliche Bedingungen eines Sperrvermerks, die von Grünen und CDU im Stadtparlament gefordert worden sind, sind jedenfalls rechtlich auch nach Auffassung der Aufsichtsbehörde überhaupt nicht erforderlich, berichtet Götz. Dies bedeutet im Umkehrschluss: die von der SPD im Stadtparlament vorgeschlagene Vorgehensweise genügte vollauf den rechtlichen Anforderungen. Diese Vorgehensweise hatte die SPD-Fraktion in der vergangenen Sitzung ohne Abweichung vertreten. Auch FDP und UWG hatten dies so gesehen.
Aber mehr noch: die Kommunalaufsicht hat auf die detaillierte Nachfrage von Frau Götz ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass der Sperrvermerk für die Kita Ossenheim haushaltsrechtlich insgesamt gänzlich entbehrlich ist !, so Klaus. Gleiches ist mir darüber hinaus auch für das Feuerwehrgerätehaus Bauernheim ausdrücklich mitgeteilt worden, berichtet Götz. Für die VE des Feuerwehrgerätehauses hatten CDU und Grüne in der vergangenen Sitzung die Aufnahme eines zusätzlichen Sperrvermerks in den Haushalt gefordert. Diesen – von CDU und Grünen so bezeichneten – Kompromiss hatten SPD, UWG und FDP sowie der Stadtverordnete Martin Hinz als sachfremd zurückgewiesen.
Dass die Kommunalaufsicht beide Sperrvermerke für Bauernheim und Ossenheim – für völlig entbehrlich hält, war natürlich die beste Nachricht aus dem Kreishaus, freut sich die Fraktionsvorsitzende. Die SPD hatte seinerzeit den Sperrvermerk für Ossenheim ja nicht aus innerer haushaltsrechtlicher Überzeugung angeboten, sondern nur als möglichen Kompromissvorschlag an CDU und Grüne. Damit wollten wir die von diesen vorgebrachten formalen Bedenken hinsichtlich § 12 GemHVO ausräumen und ihnen die Zustimmung zur Verpflichtungsermächtigung für den Kita-Bau erleichtern. Hinzu kamen die stets vorgetragenen rechtlichen Bedenken des Kämmerers. Leider haben beide Fraktionen aber damals dem Haushalt dennoch nicht zugestimmt. Mit der aktuellen Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Rücken können wir uns in diesem Punkt nun gemeinsam mit allen weiteren Abstimmungspartnern für die Stadtverordnetensitzung neu aufstellen, so Götz. Dies sehen auch die Fraktionsvorsitzenden von UWG und FDP so.
In einem Punkt stimmen wir mit der Presseerklärung der Grünen allerdings doch überein: Die Kita Ossenheim kann erst dann gebaut werden, wenn das Grundstück festgelegt ist, auf dem sie stehen soll. Wir würden uns freuen, wenn die Suche nach diesem Grundstück nach erfolgreicher Haushaltsverabschiedung Hand in Hand mit möglichst allen Fraktionen im Stadtparlament möglich wird. Und es wäre für die Betroffenen vor Ort und in der gesamten Stadt ein schönes Zeichen, wenn alle Fraktionen auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Erkenntnisse im vollen Bewusstsein ihrer finanzwirtschaftlichen Verantwortung für unsere Stadt nun dem Investitionsprogramm zustimmen könnten, so die Fraktionsvorsitzenden Marion Götz und Bernd Messerschmidt abschließend.
(Die Anfrage der SPD-Fraktionsvorsitzenden an die Kommunalaufsicht vom 24.1.2011 sowie die Antwort der Kommunalaufsicht ist als Anlage beigefügt.)