
Die SPD-Fraktion im Friedberger Stadtparlament hat gemeinsam mit der UWG-Fraktion eine vier Anträge umfassende Initiative gestartet, um in Zeiten knapper Kassen auch bei den städtischen Gremien Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen und umzusetzen. Gleichzeitig soll damit die Effektivität der parlamentarischen Arbeit erhöht und auf Dauer vernünftig gesichert werden, wie beide Antragsteller in einer gemeinsamen Pressemitteilung erläutern.
Im einzelnen ist es das Ziel von SPD und UWG, die Zahl der Stadtverordneten ab der nächsten Wahlperiode von aktuell 45 auf 37 zu reduzieren, den Magistrat um zwei auf sechs ehrenamtliche Mitglieder zu verkleinern und den Ortsbeirat der Kernstadt aufzulösen, während die Ortsbeiräte der Stadtteile zukünftig sieben statt bislang neun Mitglieder haben sollen.
Nach zurückhaltenden Berechnungen von SPD und UWG ergeben sich durch die beabsichtigten Änderungen Einsparpotentiale in Höhe einer namhaften fünfstelligen Summe jährlich, so daß im Laufe von nur einer Wahlzeit rund 130.000 erreicht oder gar überschritten werden können, so die Unterzeichner der vier Anträge, Marion Götz (SPD) und Bernd Messerschmidt (UWG).
Nach Auffassung von SPD und UWG lassen sich die Aufgaben des Magistrats, derzeit bestehend aus zwei Hauptamtlichen (Bürgermeister, Erster Stadtrat) und acht ehrenamtlichen Stadträten, künftig auch von zwei Hauptamtlichen und sechs ehrenamtlichen Mitgliedern vollkommen anforderungsgerecht und ohne Einbußen wahrnehmen.
Gleiches gilt für die Stadtverordnetenversammlung, für die der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, sie von ihrer jetzigen Größe von 45 Mitgliedern wieder auf ihre frühere Größe von 37 Mitgliedern zurückzuführen. Wenn Frankfurt a.M. mit 676.000 Einwohnern von 93 Stadtverordneten regiert wird oder Bremen mit 550.000 Einwohnern von 67 Parlamentariern, dann sollte die Stadt Friedberg mit 28.500 Einwohnern ohne Einbußen an Qualität oder gar Einbußen an Demokratie auch von 37 Stadtverordneten zu lenken sein, so die Antragsteller von SPD und UWG.
Auch die Verkleinerung der Ortsbeiräte der Stadtteile von neun auf sieben Mitglieder ist nach Meinung von SPD und UWG angemessen und vertretbar. Als die ehemals selbstständigen Gemeinden und heutigen fünf Stadtteile der Stadt Friedberg vor ca. 40 Jahren ihre Selbständigkeit verloren hatten, wurden Ortsbeiräte an Stelle der damaligen Gemeindeparlamente gegründet. Auf diese Weise sollten die Interessen der Einwohner der aufgelösten Gemeinden gegenüber der Kernstadt beratend eingebracht werden. In Stadtteilen bis zu 8.000 Einwohnern sieht der Gesetzgeber mindestens drei und maximal neun Ortsbeiratsmitglieder vor. Die Stadt Friedberg hat somit seit Gründung der Ortsbeiräte vor rd. 40 Jahren mit je neun Mitgliedern die maximal mögliche Gremiengröße ausgeschöpft.
Diese Zahl orientierte sich damals an der Zahl der ehemaligen Gemeinderäte. Angesichts der heutigen Einwohnerzahlen der Stadtteile jedoch sie liegen zwischen 727 (Bauernheim), 1.227, 1.770, 2464 und 3.360 (Ossenheim, Bruchenbrücken, Dorheim und Ockstadt) und damit weit entfernt von der 8.000-Einwohner-Grenze läßt sich diese Beratungsfunktion nach Überzeugung von SPD und UWG ohne weiteres auch mit jeweils sieben statt neun Ortsbeiratsmitgliedern wahrnehmen. Eine solche moderate Verkleinerung werde keinerlei Einbußen an Bürgernähe oder der Möglichkeit bürgerschaftlicher Mitwirkung der Stadtteile an den Entwicklungen der Gesamtstadt zur Folge haben, so Marion Götz und Bernd Messerschmidt übereinstimmend.
Demgegenüber war die erst vor wenigen Jahren erfolgte Einführung des Ortsbeirats der Kernstadt mit immerhin 13 Mitgliedern von Anfang an umstritten, da dieser nie dieselbe Funktion haben konnte wie die Ortsbeiräte der Stadtteile. Denn das Argument der notwendigen Wahrnehmung der Einwohnerinteressen gegenüber der Kernstadt und der Stadtverordnetenversammlung kann hier naturgemäß nicht greifen. Auch die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung zeigt, daß die Kernstadt innerhalb der gesamtstädtischen Gremien nicht gering vertreten ist. So gehören der aktuellen 45-köpfigen Stadtverordnetenversammlung allein 27 Mitglieder aus der Kernstadt an, das sind exakt 60 Prozent. In früheren Legislaturperioden waren die Verhältnisse nicht wesentlich anders. Da insofern die Interessen der Kernstadt im Entscheidungsorgan Stadtparlament ausreichend vertreten sind, bedarf es aus Sicht der Antragsteller nicht zusätzlich noch eines Beratungsorgans, in dem – wie aktuell zu mehr als einem Drittel noch einmal dieselben Mitglieder sitzen wie im Stadtparlament.
Wenn in Zeiten der Haushaltskonsolidierung die gesamte Verwaltung und alle Aufgabenbereiche der Stadt auf dem Prüfstand stehen, Einwohnerinnen und Einwohner zahlreiche Kürzungen, Mängel in der Infrastruktur, das Unterbleiben von Dienstleis-tungen und Gebührenerhöhungen hinnehmen müssen, kann die Politik sich hiervon nicht ausnehmen. Deshalb wollen SPD und UWG nachdrücklich auch bei den anderen Fraktionen dafür werben, in der nächsten Stadtverordnetensitzung die vier Anträge zu unterstützen, so die Fraktionsvorsitzenden Marion Götz, Dr. Wolfram Fürbeth und Bernd Messerschmidt abschließend.
Michael Klaus (Pressesprecher für die SPD-Fraktion)